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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
정성숙 (영산대학교)
저널정보
한국기업법학회 기업법연구 企業法硏究 第26卷 第3號
발행연도
2012.9
수록면
73 - 93 (21page)

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Wegen sinkender Hauptversammlungsprasenzen bei Aktiengesellschaften wird erortert, ob ein finanzieller Anreiz fur den Besuch der Hauptversammlung gegeben werden sollte. In Spanien wird mit Hilfe eines Prasenzbonus das Interesse am Besuch der Hauptversammlung deutlich gesteigert. Die Einfuhrung eines Prasenzbonus fur Aktionare sollte der Satzungsautonomie der Gesellschaft uberlassen bleiben. Die Berechtigung zum Bezug des Bonusempfangs ist an die Teilnahme an der Hauptversammlung und nicht mit der Stimmrechtsausubung zu verbinden. Dabei bedeutet es aufgrund der Gleichbehandlung keinen Unterschied, ob der stimmberechtigte Aktionar in Person, durch einen Vertreter oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel an der Hauptversammlung teilnimmt. Es sollte der Satzung uberlassen bleiben, ob die Prasenzpramie nur an das stimmberechtigte Kapital gezahlt werden, oder ob auch sollte Unternehmen aber an die Vorzugsaktionare bezugsberechtigt sein sollen. Im Interesse einer guten Aktienrechtskulturer ist Ausubung der Kontrollrechte von Vorzugsaktionaren und damit an deren Teilnahme an der Hauptversammlung gelegen sein. Die Berechtigung zum Bezug des Prasenzbonus ist statt an die Aktionarseigenschaft im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses an das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zu knupfen. Die Behandlung des Prasenzbonus als Aufwand wurde eine unzulassige Einlagenruckgewahr darstellen. Die Ausschuttung eines Prasenzbonus mittels disquotaler Gewinnverteilung scheitert daran, dass die Bezugsberechtigung jedenfalls aus praktischen Zwangen an das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung angeknupft werden sollte, sich eine Verteilung des Gewinns aber ausschließlich an Aktionare und dam it ausdrucklich nicht an lediglich legitimierte Nicht-Aktionare richtet. Es besteht zum einen die Moglichkeit, in der Satzung einen bestimmten Prozentsatz des Bilanzgewinns fur die Ausschuttung an Bonusberechtigte vorzusehen. Alternativ dazu kann in der Satzung auch ein nominaler Betrag pro Aktie bzw. pro Nennbetrag festgelegt werden. Die Ausschuttung eines Prasenzbonus verstoßt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es liegt weder eine unmittelbare Ungleichbehandlung der nicht prasenten Aktionare vor, noch werden Kleinstanleger oder internationale Investoren durch die Einfuhrung der attendance fee in nicht hinnehmbarer Weise benachteiligt.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 출석프리미엄의 지급근거
Ⅲ. 출석프리미엄의 지급조건
Ⅳ. 출석프리미엄의 재원
Ⅴ. 출석프리미엄의 지급형식
Ⅵ. 관련문제
Ⅶ. 결론
參考文獻
〈Abstract〉

참고문헌 (15)

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