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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국비교형사법학회 비교형사법연구 비교형사법연구 제13권 제2호
발행연도
2011.1
수록면
63 - 87 (25page)

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Diese Arbeit umfasst eine Überlegung für Tatbestandmerkmale des sexuellen Vergewaltigung. Wegen eines Film "Dogani" lässt die koreanische Gesellschaft ihren Ärger an den Sexualdelikte aus. In dieser Situation wurde 'das Gesetz für den sexuellen Schutz der Kindern und Jugendlichen' und 'das Sondergesetz über die Strafe der Sexualdelikte' plötzlich geändert. Aber diese Änderung hat einige Probleme. Im gegenwärtigen koreanischen StGB wird als ein Verbrecher gegen sexuelle Vergewaltigung bestraft, wer mit einer Frau durch Gewalt oder Drohung den Beischlaf vollzieht. Unter diesem Gesetz ist es streitig, ob solcher Täter gem. § 297 des kStGB bestraft wird, wer einen transsexuellen Man vergewaltigt oder mit seiner Ehefrau durch Gewalt beischläft, dadurch die sexuelle Selbstbestimmung eindeutig verletzt wird. Momentan wird die sexualen Erkenntnis in Korea viel verändert. Unter dem Gesichtpunkt der sexuellen Selbstbestimmung als schutzbare Rechtsgut der Vergewaltigung müssen transsexuelle Männer, Ehefrau und auch Männer als Tatobject der Vergewaltigung aufgenommen werden. Dafür ist es notwendig, dass wir zuerst den Begriff der "sexuellen Vergewaltigung" ändern. Außerdem unter diesem Gesetz soll der Grad von Gewalt oder Drohung in der Vergewaltigung der engste sein, dass er den Wiederstand der Opfer unmöglich oder bemerklich schwer macht. Aber meiner Meinung nach soll der Grad von Gewalt oder Drohung in der Vergewaltigung nur der enge genug sein.

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