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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
건국대학교 법학연구소 일감법학 일감법학 제20호
발행연도
2011.1
수록면
231 - 262 (32page)

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Nach dem Jahr 2000 wurde in Korea das Raumplanungssystem im großsen Teil umgebildet. Danach wurden die zwei wichtigen Gesetze, d.h. das Gesetz für Raumplanung und das Gesetz für Raumplaung und Raumentwicklung neu erlassen. Nach diese zwei Raumplanungsgesetze ist ein Stadtentwicklungsplan von jeden kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften aufzustellen. Aber viele Sondergesetze für Raumplanung und Raumentwicklung wurden in dieser Zeit neu erlassen. Und diese Sondergesetze haben rechtliche Probleme über die Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung. Nach diesem Gesichtspunkt handelt diese Abhandlung zuerst über die Leitprinzip des Raumplanungsrecht. Es handelt sich um den Ausgleich der Interssen zwischen der Öffentlichkeit und der Privat. Und die Raumplanung ist nach dem Gesichtpunkt der effektiven Bodennutzung und der Selbstverwaltungs der Kommunen zu organisieren und zu gliedern. Dadurch müssen die Planungshoheit der Kommunen garantieren werden. Aber die neue Sondergesetze haben die Möglichkeit, die Planungshoheit der Kommunen verletzen zu können. Um diesen Gedanke zu konkretisieren, wird in dieser Abhandlung die Raumplanungrecht in der Bundesrepublik Deutschland behandelt, wie Gesetzgebungskompetenz, Gegenstromprinzip, Prinzip praktischer Konkordanz. Nach der Änderung des Grundgesetzes in Deutschland durch die Föderalismusreform ändert die Rahmengesetzgebungskompetenz sich zur Abweichungskompetenz. Entsprechend dieser Änderung haben der Bund und die Länder eigene Gestaltungsspielräume über die Raumordnung. Dennoch handelt es sich um das Prinzip der Konkordanz und die kooperative Föderalismus wie früher im Gesetzgebungsverfahren. Und das Gegenstromprizip für den Ausgleich und die Übereinstimmung der Befugnisse von jeden Planungsträgern ist besonders wichtig. Um diesen Zweck zu konkretisieren, bestimmt das Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch die Zusammenarbeit von Bund, Länder und Gemeinden. Durch diesen Vergleich mit deutschem Recht versucht diese Abhandlung, wie die Planungshoheit der Kommunen garantiern und entfalten wird. Die Forschungsergebnissen wurden die einigen rechtlichen Problemen der Sondergesetzen hingewiesen, wie Zentralisierungsproblem und das Erfordernis der gesetzliche Bestimmung über die Koordination und Kooperation zwischen Staat und Kommunen, das Beteiligungsrecht der Kommunen und Einwohnern.

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