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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제24권 제3호
발행연도
2012.1
수록면
97 - 120 (24page)

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Über das Wesen des Vorsatzes gibt es den Gegensatz zwischen der Wissenstheorie und Wollenstheorie in der Historie von der Lehre, aber der jetzige Stand der Diskussion im meisten Lehrbuch hat keinen Platz für die Wissenstheorie. Dafür gibt es die Begriffsdisputation zwischen der Einwilligungstheorie und Ergebungstheorie in der Wollenslehre. In die Disputation zwischen der Einwilling und Ergebung können wir doch nicht den materielle Gewinn der Unterscheidung erwerben, wenn wir das stimmungsvolle Element in der Diskussion wegschaffen. In meine Meinung wird die Einwilligung oder Ergebung als Wollenselement, daß das als Entstehungselement des Vorsatzes in der Wollenstheorie ergreift wird, von der Erkenntnis, Entscheidung und verbindene Handeln des Täter nachträglich schlussfolgert. Wenn ein Täter handelt mit der Erkenntnis der Möglichkeit vom tatbestandlichen Ergebnis und der Entscheidung darüber, das Ergebnis wirklich ausbrechen kann, können wir einschätzen wie das, der Täter hat einen Ergebungswille. Daher das Dasein der Ergebungswille als Wollenselement hat nicht die Funktion für die Entstehungsentcheidung des Vorsatzes. Schlüsslich denke ich, kann man mit der Wissenstheorie, in konkretem Sinn mit der Möglichkeitstheorie das Problem der Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit lösen. Außerdem mit diesem Schluss, über das Wesen des Vorsatzes kann man gegen die Wichtigkeit der Wollenstheorie misstrauen. Mit der Einschätzung über den Ergebungswille in diesem Aufsatz und strafrechtliche normative Diskussion über den Vorsatz und die Fahrlässigkeit, begleitendlich mit der Überlegung über die effektvolle Gegenmaßregel gegen die Risikogesellschaft, wird die These, „der Vorsatz wird als Wissen und Wollen der zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden objektiven Merkmale definiert‟, in Frage stellt.

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