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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
법조협회 법조 법조 제60권 제8호
발행연도
2011.1
수록면
51 - 87 (37page)

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Im Bereich von Rechtswissenschaft als normative Wissenschaft wird die „Naturwissenschaft“ als ungewöhnlich gehalten; einerseits wird aus normativer Sicht kritisiert oder bewertet, andererseits von reinen Normativwissenschaftlern abgelehnt. Heutzutage ist jedoch sie nicht mehr heterogen in Kriminalwissenschaft bzw. Strafprozessverfahren. Vielmehr spielt sie eine bedeutsame Rolle wie „Fernglas“, die vielfältigerweise bzw. Diagnostik, Bewertung sowie Beweisanalysis auf rechtliche Verhalten einwirkt. In früherer Rspr. wird sich von Polygraph oder Schriftvergleichung im Einzelfall bestätigt und sie hat durch relevante Urteilen(2007도1950, 2008도8486, 2009도14772) die Richtlinie über den naturwissenschaftlich entnommene Beweis umgesetzt. In diesem Hintergrund steht die Intergration zwischen Natur- und Normativewissenschaft und spiegelt solche Tendenz mehr und mehr auf die Rechtsprechung ab, bzw. DNA-Analysis, kognitive Verhalten-Analysis. Schon im Gericht stehen die Richter unter dem Einfluss von der über menschliche Verhalten und dessen Kognition naturwissenschaftliche -aber nicht normative- Forschung in deren freien Beweiswurdigung. In diesem Zusammenhang wird die Kognitionswissensacht häufig als Anhaltspunkt zwischen solchen Naturwissenschaft und Kriminalwissenschaft im Ausland angesprochen, um besser den Täter und sein Verhalten zu verstehen. Unter Kognitionswissenschaft versteht man ein interdisziplinäre Forschung, die sich sowohl auf die Philosophie und Neurowissenschaft als auch auf die künstliche Intelligenz erstrekt und sich über „Mind-Wirkungsweise“ i.w.S „the Science of Minds“ bemüht. Strafrechtliches Thema „Täter und seine Handlung“ kann auch als Gegensatand der Kognitionswissenschaft in Betracht kommen. Um die kognitive Betrachtung von Täter und seinen Handlung auf die normative Bewertung anzuwenden, ist erst vor allem vorauszusetzen, die Unterschied zwischen der sozialwissenschaftliche bzw. juristische Gesichtspunkten und naturwissenschaftlichem Verhalten-Paradigm abzugrenzen und zugleich miteinander entsprechend zusammenzupassen, weil die Formel-Anwendung abzuwenden ist, wobei normativ im Unrechtsbereich und naturwissenschaftlich im Sculdbereich überprüft wird. Dieser Beitrag geht davon aus, ob und inwieweit die Kognitionswissenschaft als Ergänzungsmittel mit der normativen Ausgelung auf die Entscheidung der Strafbarkeit einwirken kann. Daraus sich beschäftigt auch damit, wie der strafrechtliche Schuld-Begriff aus kognitiven Sicht als naturwissenschaftliche Determinismus festgestellt werden kann.

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