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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
김영문 (전북대학교)
저널정보
한국노동법학회 노동법학 노동법학 제45호
발행연도
2013.3
수록면
233 - 278 (46page)

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In der vorliegenden Arbeit geht es um den Fremdpersonaleinsatz, wie dessen Problem sowohl in Deutschland als auch in Korea seit langem aktualisiert worden ist. Jedenfalls ist der Kern dieses Problems der wesentliche Unterschied zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmeruberlassung und zwar die Abgrenzungskriterien dafur. Ein Fall stand vor dem Obersten Gerichtshof. Der Automobilhersteller betreibt verschiedene Fertigungsstraßen fur die Endmontierung der Automobile. Die Fertigungsarbeit ist zum Teil durch Arbeitnehmer des Subunternehmers durchgefuhrt, der den Werkvertrag mit dem Automobilhersteller geschlossen hat. Die klagenden Arbeitnehmer des Subunternehmers behaupten, daß Arbeitsverhaltnisse zwischen ihnen und dem Automobilhersteller bestehen. Aber der Oberste Gerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben. Nach dem Obersten Gerichtshof sei im vorliegenden Fall die Beschaftigung der klagenden Arbeitnehmer als Arbeitnehmeruberlassung zu werten und dann Arbeitsverhaltnisse mit dem Automobilhersteller begrundet seien, weil nach koreanischem Recht Arbeitsverhaltnisse mit dem Auftraggeber zu gelten sind, wenn
Arbeitnehmer des Subunternehmers uber den Zeitraum von zwei Jahren hinaus als Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sind. Aber die Abgrenzungskriterien des Obersten Gerichtshofs fur diesen Fall sind so kasuistisch, daß es zu schwerwiegender Rechtsunsicherheit gefuhrt hat, weil es bei dieser Entscheidung um die Gesamtbetrachtung aller Abgrenzungskriterien und Indizien ging. Fur die Entwicklung unserer Rechtsprechung braucht man, die Rechtsprechung des deutschen Bundesarbeitsgerichts zu verweisen. Nach den letzten Rechtsprechung des BAG sei Arbeitnehmeruberlassung dann zu werten, wenn Arbeitnehmer des Subunternehmers "voll" in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist und "allein" dem Weisungsrecht des Auftraggebers eingebunden ist. Vor allem gehe es bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmeruberlassung nun um die Personalhoheit des Auftraggebers. Meiner Meinung nach ist dies eine Evolution der Abgrenzungsmethode, so daß wir von dieser Entwicklung der deutschen Rechtsprechung hilfsreiche Ansatzpunkte fur die Verbesserung der koreanischen Rechtsprechung.

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 파견과 도급 구별의 일반론
Ⅲ. 파견과 도급 구별의 판단기준 일반론
Ⅳ. 독일법원의 파견과 도급 구별
Ⅴ. 독일연방노동법원 판례의 최근의 발전
Ⅵ. 중요 사례
Ⅶ. 결론에 대신하여 - 시사점의 도출
참고문헌
Abstract

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