메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국비교형사법학회 비교형사법연구 비교형사법연구 제6권
발행연도
2004.1
수록면
83 - 108 (26page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Der räuberische Diebstahl(§335) ist kein raubähnliches Sonderdelikt, son- dern ein besonderes Raubdelikt. Die tatbestandliche Situation besteht darin, daß der Täter noch während der Ausführung der Wegnahmehandlung, aber schon nach tatbestandlicher Vollendung des Diebstahls, so gestört wird, daß er gegen den Störer Gewalt anwendet, um die Wegnahmehandlung sowie die beabsichtigte Zueignung der Sache erfolgreich zum Abschluß bringen zu können. Als Tatsubjekt des räuberischen Diebstahls ist ein vollendeter Diebstahl im Sinne der §§ 329ff. erforderlich, wobei unter Diebstahl jede Form der Wegnahme in Zueignungsabsicht zu verstehen ist. Im überigen ist unerheblich, ob der Diebstahl qualifiziert oder etwa durch ein Strafantrags- erfordernis(§344) privilegiert ist. Auch ein Raub kommt als Tatsubjekt in Betracht; sonst wären unter Umständen die §§334, 337, 338 unanwendbar, wenn die qualifizierenden Merkmale erst nach der (noch nicht als Raub erfaßbaren) Wegnahme verwirklicht werden. Zeitlich setzt §335 ein mit Vollendung der Vortat und reicht grundsätzlich bis zu deren Beendigung, wobei jedoch etweige Einschränkungen durch das Betroffenheitserfordernis zu beachten sind und im überigen der Annahme von Diebstahlsvollendung nicht entgegensteht, daß der Täter mehr wegnahmen wollte, als er bis dahin getan hat.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

함께 읽어보면 좋을 논문

논문 유사도에 따라 DBpia 가 추천하는 논문입니다. 함께 보면 좋을 연관 논문을 확인해보세요!

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0