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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제22호
발행연도
2004.1
수록면
267 - 289 (23page)

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Am 23. September 2004 feiert unser Strafverfahrensgesetz(StVG) seinen 50. Geburtstag. Mit dieser laufenden Zeit hat das StVG zwar vielfältige Änderung erfahren, doch liegt noch kein vorbildliches Strafverfahrenssystem vor, die rechtsstaatliche Anforderungen erfüllen kann und damit unserer Wirklichkeit tauglich ist. Namentlich im Hinblick auf Hauptverhandlungssystem gibt es auffällige Diskrepanz zwischen das System und dessen Handhabung. Man pflegt diese Wirklichkeit als Audruck „die auf Akte(geschriebene Beweise) beruhende Entscheidung“ zu verachten. In der Praxis und Theorie geben sich verschiedene Mühe, um diese Diskrepanz auszugleichen. Bei Verbesserung des strafverfahrenssystem in Bezug auf der Hauptverhandlung geht es um einwandfreie Sicherheit des Anspruchs auf Verteidigung des Beschuldigten, versträrkte Stellung des Verletzten, Rekontsruktion der Wahrheitsermittlung durch Hauptverhandlung und Abspaltung des Hauptverhandlugn auf Schuldintelokut und Strafbemessung, dadurch um rechtsstaatliche Strafrechtspflege zu verwirklichen. Daneben müssen Umbau unser StVG im System und Aufhebung der Problematik des Strafverfahrensänderungsgesetz 1995 noch als zusätzliche Anliegen bleiben. Schließlich kommt es darauf an, gesetzliche Umschreibung zu machen, dadurch der Bürger Strafverfahrenssystem leicht und förmig zugreifen kann.

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