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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
중앙법학회 중앙법학 중앙법학 제17집 제2호
발행연도
2015.6
수록면
223 - 266 (44page)

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Erbrecht der Kinder findet traditionell ihre Begrundung in der Solidaritat zwischen den Generation. Hieraus ist fur bestimmte Erben das Recht entstanden, nicht unversorgt zuruckzubleiben. Erbrecht erfullt insoweit eine Unterhaltsfunktion. Der Anstieg der Lebenserwartung hat diese Begrundung hinfallig gemacht. Kinder erben heute in spaterem Lebensalter, in dem sie sich durch eigene Arbeit selbst unterhalten konnen. Das Erbrecht hat daher keine Unterhaltsfunktion mehr und kann deshalb nicht mehr als ein Ersatz der elterlichen Unterhaltspflicht gesehen werden. Eltern leisten ihre Unterhaltsverpflichtung durch die Finanzierung des Lebensunterhalts und insbesondere des Studiums ihrer Kinder. Von der gestiegenen Lebenserwartung wird auch die Wirklichkeit des Ehegattenerbrechts stark betroffen. Seit 1960, im dem das koreanische BGB ins Kraft trat, ist die Lebenserwartung mannlicher Neugeborener von 51.1 auf 78.5 im Jahre 2013 gestiegen, die weiblichen Neugeborenen sogar von 53.7 auf 85.1 Jahre. Aufgrund des regelmassigen Altersunterschiedes bei Heirat und demographischer Entwicklung handelt es sich bei den Problemen uberlebender Ehegatten fast um ein Frauenproblem. Auch mangels Rentenberechtigung sind die Witwen oft auf das mit dem Erbfall verbundenem Vermogen fur die lange Zeit nach dem Tod des Ehegatten angewiesen. Im Gegenssatz dazu stehen die Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls in der Regel auf eigenen Fussen. Bei den juristischen Konflikten, denen der Interessengegensatz von denen des uberlebenden Ehegatten und denen der Kinder zugrunde liegt, wird im Zweifel stets zugunsten des uberlebenden Ehegatten zu entscheiden sein. Die erbrechtliche Besserstellung uberlebender Ehegatten ist berechtigt. Das Ehegattenerbrecht ist so auszuweiten, dass dem uberlebenden Ehegatten vor den erbrechtlichen auch guterrechtliche Anspruche am ehelichen Vermogen seines verstorbenen Ehepartners zustehen soll.

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