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논문 기본 정보

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학술저널
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저널정보
한국기업법학회 기업법연구 기업법연구 제17집
발행연도
2004.6
수록면
111 - 134 (24page)

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In dieser Untersuchung handelt es sich urn die vorweggenomene Einbeziehung Allge meiner Geschaftsbedingungen der Banken(AGB-Banken) als Grundbedingungen in Bankve rtrage. Die koreanische AGB-Banken sind Allgemeine Geschaftsbedingungen im Sinne de s koreanischen AGB-Gesetzes in § 2 Abs. 1. Die vom Spitzenverband der Banken empfo hlenen AGB stellen eine Konditionsempfehlung im Sinne von § 19-2 AGB-Gesetz dar.
Bis zur Einfuhrung des koreanischen AGB-Gesetz 1986 verzichteten die Banken auf di e Aushandigung enes AGE' -V ordrucks an jeden Kunden. Die AGB- Banken wurden nicht einmal in den Geschaftsraumen zur Einsicht ausgelegt. Ferner wurde in den verschiedene n, anlasslich der Geschaftsverbindung benutzten Formularen, die der Kunde zu siegeln ha tte, kein Hinweis abgedruckt, dass fur den Geschaftsverkehr mit der Bank deren AGB ge lten sollen oder dass der Kunde die AGB als fur sich verbindlich anerkenne.
Nun schreibt das koreanische AGB-Gesetz in § 3 fur die wirksame Einbeziehung Allg emeiner Geschaftsbedingungen der Banken in einem Vertrag vor: das Erfordernis eines a usdrucklichen Hinweises, die Ermoglichung der Kenntnisnahme Allgemeiner Geschaftsbedi ngungen und die Aufklarungspflicht des Unternehmers uber wichtige Inhalte der Geschaft sbedingungen. Das koreanische AGB-Gesetz erlegt also dem Unternehmer in der Einbezie hungsphase Allgemeiner Geschaftsbeclingunen drei Pflichten auf.
§ 3 koreaniches AGB' -Gesetz setzt jedoch nur den einfachen Vertrag voraus. Also bes chaftigt diese Bestimmung nicht mit der Problem der Einbeziehung yon AGB in den Da uervertrag. Deshalb ist die Zahl der koreanischen Entscheidungen, die mit der Einbeziehu ng Dauervertrag beschaftigt, im Vergleich zu Deutschland recht klein. Ausserdem sind di e Vertragsparteien oft van der Wirksamkeit der AGB ausgegeangen und somit streiten si ch kaum uber die Einbeziehung der AGE-Banken in den einzelnen Bankvertrag. Dagegen kommt eher das Problem uber die Sonderbedingungen oder Formularen fur die Vertragsp arteien an.
Gegenuber dem koreanischen AGB -Gesetz bietet das deutsche AGB-Recht zwei Wege fur die Einbeziehung Aligemeiner Geschaftsbedingungen an. Zum einen besteht nach § 30 5 Abs. 2 BGB die Moglichkeit, AGB zum Bestandteil eines einzelnen Vertrags zu mache n. Zum anderen kann gem. § 305 Abs. 3 BGB die Geltung bestimmter AGB fur eine best immte Art yon Rechtsgeschaften im Voraus vereinbart werden. § 305 Abs. 3 BGB sieht die Moglichkeit vor, eine Rahmenvereinbaurng voraus zu vereinbaren. Die Vorweggenome ne Einbeziehung von AGBs durch soleh eine Rahmenvereinbarung hat bei Bankgeschafte n erhebliche Bedeutung, denn in der Regel beabsichtigt der Kunde bei Begrundung der G eschaftsverbindung mit einer Bank eine Vielzahl von Geschaften gleicher oder anderer Ar t mit ihr zu tatigen.
1m Vergleich zu dem deutschen AGB- Recht erlegt das koreanische AGB-Gesetz dem AGB-Verwender die verstakere Hinweispflicht. Das konnte rechtlich schwerer Belastunge n fur den AGB- Verwender sein, weil die Frage nach einer klaren Abgrenzung des Anwe ndung der Hinweinspflicht bei Dauerverhaltnisse im koreanischen AGB-Gesetz unbeantwo rtet sind.
Im Vorwort der koreanischen AGB-Banken verbunden mit der Regelung uber den Gelt ungsbereich ist in allgemeiner Form zum Ausdruck gebracht, dass die AGB fur den gesa mten Geschaftsverkehr gelten sollen. Diese Formulierung halt die Entwicklung de Beziehu ng zwischen der Bank und dem Kunden offen: Sie kann sich in dem abgeschlossenen Ei nzelgeschaft erschopfen, es konnen aber auch weitere Geschafte hinzukommen und es ka nn sich eine feste Geschafsverbindung entwickeln.
Heuzutage wird der Handelsverkehr, insbesondere das Bankgeschaft sehr schnell abge wickelt. Folgerichtig ist eine klare Abgrenzung uber die Anwendung der Hinweispflicht i n § 3 AGB-Gesetz bezuglich des Dauervertrags behrlich. Das konnte die schwere Belastu ng des AGB-Verwenders in der Einbeziehungsphase leicht und zugleich die Verbrauchers chutznieveau tatsachlich verstarkt macht, weil dadurch das Auslegungsdillema des korean ischen Richter zwischen der schweren Belastung seitens des Verwenders und der Verbra ucherschutz gewissermassen beseitgt werden konnte.

목차

Ⅰ. 문제의 제기

Ⅱ. 금융계약의 법적특질

Ⅲ. 금융기본약관의 발전과 문제점

Ⅳ. 기본약관의 계약편입과 명시·설명의무

Ⅴ. 맺는말

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