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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제6권 제1호
발행연도
2005.2
수록면
213 - 245 (33page)

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Im Jahre 2004 ist der Entwurf des Verwaltungsklagegesetzes vorbereitet. Der Entwurf beinhaltet viele reformische Maßnahmen. Danach werden die Verpflichtungs- und Unterlassungsklage und der vorlaufige Rechtsschutz usw. neu eingefuhrt und das Gegenstand und der Umfang der Klagebefugnisses der Beschwerdeklage ziemlich erweitert.
Aber gegen diesen Entwurf wurde inzwischen heftige Kritik erhoben, wonach der Entwurf grudsatzlich die Anfechtungsklage nicht als Gestaltungsklage, sondern als Feststellungsklage falsch verstanden habe und deshalb er sogar die Rechtsverordnung nicht als Norm, viel mehr als Verwaltungsakt ansehe, die das Gegenstand der Anfeschtungsklage ist.
Verwaltungsprozeß dient zuerst dem subjektiven Rechtsschutz. Dafur ist es naturlich wichtig, daß der Umfang der Verwaltungsmaßnahmen, die das Gegenstand der Verwaltungsbeschwerdeklage ist, etwas weit ist. Aber wenn dieser Umfang zu weit ist, kann das Chaos in den herkommlichen Verwaltungsrechtslehren verursacht werden. Fur den subjektiven Rechtsschutz ist es deshalb viel wichtiger, unter dem Prinzip der subjektiven Verwaltungsklage verschiedene Klageart neu einzufuhren.
In diesem Sinne muß die Klage gegen Rechtsverordnung nicht als Anfechtungsklage, wie der Entwurf vorschreibt, sondern als Normenkontrolle behandelt werden. Ferner muß bei diesem Fall außer dieser Normenkontrolle auch die Verfassungsbeschwerde zulassig sein kann, wenn die alle Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde gestattet sind.

목차

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 행정소송법개정안의 주요내용
Ⅲ. 법규명령에 대한 항고소송의 법적 문제
Ⅳ. 맺음말
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (0)

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이 논문과 연관된 판례 (3)

  • 대법원 1979. 12. 28. 선고 79누218 판결

    1. 단수처분은 항고소송의 대상이 되는 행정처분에 해당한다.

    자세히 보기
  • 대법원 1996. 9. 20. 선고 95누8003 판결

    [1] 조례가 집행행위의 개입 없이도 그 자체로서 직접 국민의 구체적인 권리의무나 법적 이익에 영향을 미치는 등의 법률상 효과를 발생하는 경우 그 조례는 항고소송의 대상이 되는 행정처분에 해당하고, 이러한 조례에 대한 무효확인소송을 제기함에 있어서 행정소송법 제38조 제1항, 제13조에 의하여 피고

    자세히 보기
  • 대법원 1990. 9. 25. 선고 89누4758 판결

    가. 서울교육대학에서 전임강사 이상의 신규교원을 임용함에 있어 학장이 소정의 전형을 거쳐 임용후보자를 최종 결정하여 1년을 기한으로 상근강사로 근무시킨 뒤, 교수로서의 자질, 능력, 학생지도실적 및 근무상황 등을 평가하여 그 중 적격판정을 받은 자만을 대학인사위원회의 동의를 얻어 정규교원으로 임용하게 되어 있는 제도에 의하여 그 대학의 상근

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