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논문 기본 정보

자료유형
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행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第13號
발행연도
2005.5
수록면
1 - 18 (18page)

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In dieser Arbeit geht es um die Rechtsnatur des Klageinteresses (interet a agir) als eine Vor-aussetzung der Zu lassigkeit der Anfechtungsklage und die Kriterien sowie den maßgeblichen Zeit-punkt seiner Beurteilung. Fur diese Aufgabe soll es versucht werden, mit Hilfe der Rechtsver-gleichung zwischen dem deutschen, dem franzosischen, dem englischen und dem US-amerikani-sehen Recht die praktische Funktion des Klageinteresses zu erhellen. Danach wird die These ver-treten, daß die Voraussetzung ,,Interesse im Gesetz" im Sinne des S.l und S.2 des §12 des Ver-waltungsprozeßgesetzes einen Oberbegriff sowohl fur die Klagebefugnis als auch fur das Klageinteresse darstelle. In dieser Weise kann die Voraussetzung von der Verbindung zur Geset-zesform befreit werden. Im Lichte der Voraussetzung "ein berechtiges Interesse an der Fest-stellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes" fur die sog. Fortsetzungsfeststellungsklage im deutschen Recht konnen auch die Interessen zur Rehabilitation, zur Abwehr der Wiederholungs-gefahr, zur Klarung der Rechtswidrigkeit beim beabsichtigten Amtshaftungsprozeß usw. als ein berechtigtes Klageinteresse angesehen werden.
Im Hinblick auf die Problematik des Klageinteresses bei der Anfechtungsklage muß die objek-tive Kontrollfunktion des Verwaltungsprozesses bedacht werden. Dies gilt zumal im Verhaltnis zur Verfassungsbeschwerde, die vom Verfassungsgericht als eine Art vom objektiven Kontroll-verfahren fur die Garantie der Verfassungsordnung behandelt wird, indem das Gericht dabei das Rechtsschutzbedurfnis sehr weit einraum t. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist bei der Beur-teilung des Klageinteresses der Zeitpunkt des Urteils in der Revisionsinstanz maßgeblich. In diesem Punkt muß ein Paradigmenwechsel geschehen: Wenn das Klageinteresse spatestens im Zeitpunkt der Klageerhebung bestanden hat, ist die Frage fur den Klager nicht relevant, ob das Klageinteresse im Lauf des Prozesses verschwindet. Es ist eine Absage der Erfullung der Pflicht des Richters, wenn er in diesem Fall die Klage als unzulassig zuruckweist, obwohl der Klager vom ihm die Entscheidung in der Sache verlangt und die Entscheidung sowohl dem Rechtsschutz des Klagers als auch der Kontrolle der Rechtmaßigkeit der Verwaltung dient.

목차

Ⅰ. 序說: 問題의 所在
Ⅱ. 狹義의 訴益의 法的 性質
Ⅲ. 狹義의 訴益의 判斷基準
Ⅳ. 結語
[Zusammenfassung]

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