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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第18號
발행연도
2007.8
수록면
269 - 297 (29page)

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In dieser Arbeit geht es darum, ob auch bei einem Verwaltungsakt, der einen Antrag ablehnt, das rechtliche Gehor anerkannt wird. Das Verwaltungsverfahrensgesetz bestimmt als Gegenstand der Anhorung ‘einen Verwaltungsakt, der in Rechte eines Beteiligten eingreift’. Die Frage ist, ob auch 'der ablehnende Verwaltungsakt' betroffen ist. Die Antwort des Obersten Gerichts lautet, dass es sich in diesem Fall nicht um einen eingreifenden Verwaltungsakt handelt, und dass die Behorde daher dem Burger keine Anhorung zu versichern braucht. Viele Wissenschaftler stimmen dem zu.
Erstens, werde ich mich der Sache rechtsvergleichend annahern. In Deutschland ist das Bundesverwaltungsgericht der gleichen Meinung wie der Koreas, dass im Falle eines ablehnenden Verwaltungaktes das Recht auf eine Anhorung nicht gewahrt werden muss, aber viele deutsche Wissenschaftler legen Kritik vor. In Frankreich ist zwar im Gesetz verankert, dass von einer Anhorung abgesehen werden kann, wenn nach dem Antrag eine Entscheidung getroffen wird. Aber Conseil d'Etat interpretiert es in einem kleineren Rahmen. Danach lautet es, dass es geboten sei, eine Anhorung durchzufiihren, falls der Antragsteller den Grund der Ablehnung nicht vorhersehen kann. Auch in England und Amerika wird nur durch den Grund, dass es ein 'ablehnender Verwaltungsakt' ist, das Recht auf eine Anhorung nicht ausgeschlossen.
Als nachstes, kommt es auf die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und auf die Funktionen der Anhorung an. Das Oberste Gerichtshof interpretiert das Recht in einem kleineren Rahmen. Aber es besteht kein Grund zu behaupten, dass das Recht im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes das verfassungsrechtliche Grundrecht oder das auf Grund des Gesetzes begrundete Recht nicht erfaßt. Angesichts der Funktionen des Anhorungsverfahrens gibt es auch keinen Grund, das Anhorungsverfahren beim ablehnenden Verwaltungsakt auszuschließen. Die Anhorung hilft der Verwaltungsbehorde richtige Entscheidungen zu treffen und leistet som it einen großen Beitrag fur den Rechtsschutz der Burger. Auch wird die Vorhersehbarkeit der Verwaltung abgesichert, weil man weiß aus welchem Grund ein Verwaltungsakt mit welchem Inhalt folgen wird. Falls es ein Verwaltungsakt ist, der einem Antrag erfolgt, hat der Antragsteller beim Antrag die Gelegenheit zur Außerung. Generell kann man aber nicht vorhersehen aus welchem Grund der Antrag abgelehnt wird. Um die Vorsehbarkeit der Verwaltung zu versichern, muss daher auch im Falle eines Verwaltungaktes, wobei ein Antrag gestellt worden ist, ein Anhorungsverfahren versichert werden. Aber wenn in allen Fallen, wo der Antrag abgelehnt wird, das Anhorungsverfahren versichert werden muss, kann es zu Verlust in Bezug auf die Verwaltungseffizienz fuhren. Daher ist es angebracht, in den Fallen, bei denen man den Grund der Ablehnung vorhersehen kann, die Anhorung ausfallen zu lassen. Durch diese Losung konnen das Rechtstaatsprinzip und die Verwaltungseffizienz in Einklang gebracht werden.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 판례와 학설
Ⅲ. 비교법적 고찰
Ⅳ. 우리법의 해석론
Ⅴ. 결어
참고문헌
[Zusammenfassung]

참고문헌 (0)

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