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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구 형사정책연구 통권 제53호
발행연도
2003.3
수록면
221 - 242 (22page)

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Die Verletzung der arztlichen Aufklarungspflicht ist heutezutage im Strafrecht von Bedeutung. Eine arztliche Maßnahme stellt einen Behandlungsfehler dar, wenn sie nach dem Stand der allgemeinen arztlichen Wissenschaft unsachgemaß ist. Traditionelle Schema fur diese Probleme fallen Sorgfaltspflichtverletzungen des Arztes. Demgegenber bezieht sich eine Verletzung der arztlichen Aufklarungspflicht darauf, daß dem Patienten durch mangelnde Information uber den Eingriff eine selbstbestimmte Entscheidung fur oder gegen die Behandlungsmanahme vorenthalten worden ist.
Die arztliche Aufklarungspflicht in Korea ist nicht klar normiert, sondern von der etwaigen Rechtsprechung entwickelt worden. Bereits die Rechsprechungen qualifiziert die arztliche Operation als neuen Deutungsschema. Die strafrechtliche Ebene fur die Pflicht aber liegt auf dieser Linie, pointiert, daß der Wille der Patienten Vorrang gegenuber dem Patientenwohl habe. H.M. interpretiert, daß die Verletzung der arztlichen Heileingriff als den Gegenstand des § 20 kStGBs sei. Die h.M. definiert allerdings keine inhaltlich-materialen Kriterien fur die Selbstbestimmtheit des Patienten selbst. Vielmehr bemuht sich insbesondere der minderen Meinungen darum, der artzlichen Aufklarungspflicht selbststandige Position zu geben. Die Selbstbestimmung des Patienten wird durch einen Entscheidungsprozeß und dessen Charakteristika ermoglicht.
Meiner Meinung nach liegt es darauf, daß die im Kontext eingebettener Aufklarungspflicht zwei verschiedene Bedeutungen hat. Die Selbstbestimmungsaufklarung gliedert sich in Diagnose-, Verlaufsund Risikoaufklarung. Man kann allgemeine Informationen als den Gegenstand des "sozialen Adaquanzes" inhaltich herausfinden. Dennoch bildet die Risikoaufklarung den Hauptproblempunkt der Selbstbestimmungsaufklarung. Sie verfolgt das Ziel, den Patienten uber die mit der Behandlung verbundenen Folgen und Risiken in Kenntnis zu setzen. Inhalt der konkreten Aufklarungsverpflichtung bei der Risikoaufklarung bedarf noch auch eine Einwilligung der Patienten mehr. So mussen wir die Risikoaufklarung als den Gegenstand des § 24 kStGBs deutlich.
Grundsatzlich geht die Aufklarungspflicht von einem Selbstbestimmungsrecht der Patienten aus. Im Bereich der Aufklarung hat sich jedoch beispielhaft gezeigt, daß das Prinzip der Patientenselbstbestimmung zwar besonderes Gewicht hat, aber nicht als absolut verstanden wird.

목차

Ⅰ. 시작하며
Ⅱ. 의료사고에 대한 해석
Ⅲ. “전단적 치료행위”
Ⅳ. 민사법적 설명의무와 형사법적 설명의무
Ⅴ. 마치며
Abstracts

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  • 대법원 1979. 8. 14. 선고 78다488 판결

    환자가 후유중이 수반되는 수술을 승낙한 것으로는 볼 수 없는 경우에는 환자의 승낙권을 침해함으로서 위법한 수술을 한 것이어서 불법해위가 성립된다.

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