메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색
질문

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
부산대학교 법학연구소 법학연구 法學硏究 第43卷 第1號 通卷 第51號
발행연도
2002.12
수록면
135 - 168 (34page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색
질문

초록· 키워드

오류제보하기
Die vorangegangen Ausuhrungen haben die folgenden Ergebnisse erbracht: Cyberpornographie im Internet sind die in einer elektronischen Form gespeicherten Schriften, die im Cyberspace verbreitet werden. Auf solche Cyberpomogtaphie kann nicht § 243 des koreanischen StGB(KStGB) angewendet werden, sondern des Gesetzes zur Benutzung und Fotderung von Information und Kommunikation und zum Schutz vor Infonnation § 65 I 2.
In Bezug auf die Anwendbarkeit des nationalen StGB kann § 2 KStGB auf die folgenden zwei Falle angewendet werden: Falls Koreaner in Korea Cyberpomogtaphie verbreiten und Auslander die vom Ausland in den Cyberspace von Korea verbreiten, kann man Korea fur den Handlungsort halten. Falls Auslander in dem Cyberspace des Auslands Cyberpomogtaphie verbreiten, ist mit Ausnahme davon, dass § 5, 6 KStGB anwendbar sein konnen, das KStGB nicht anwendbar.
Cybetpornogtaphie kann mit Verweisungen durch Links im Internet verbreitet werden. Das Setzen von Links zu der Adresse, an der es Cyberpornogtaphie gibt, kann mit der Verbreitung der Cybetpomogtaphie nicht gleichgesetzt werden wohl, aber Setzen von Links zu Cyberpomographie an sich(sog. Deep Links). Das Anbieten von links zur Darstellung von Cybetpomogtaphie. Es ist daher zutreffend, das Anbieter von Links grundsatzlich nicht als Taterschaft, sondern als Teilnahme zu behandeln.
Ein Internet-Servke-Provider(ISP), der nur Zugang zum Internet anbietet, ist nicht verantwortlich fur die Verbreitung von Pornographie durch Dritte. In eine wenigen Ausnahmenfallen, so, wenn der ISP seIbst Gefahrenquellen betreibt, laßt sich eine Garantenpflicht des ISP zur Vethinderung der Verbreitung strafbarer Cyberpomogtaphie durch eine dritte Person begrunden. Da es in Korea keine Regelung der Verantwortlichkeit des ISP im Internet, wie im deutschen TDG gibt, kann seine Verantwortlichkeit nach den allgemeinen Gesetzen gelost werden.

목차

Ⅰ. 문제 제기
Ⅱ. 사이버 음란물 유포에 대한 형사법상의 적용법규
Ⅲ. 사이버 음란물 유포에 대한 형벌법규의 적용범위
Ⅳ. 사이버 음란물의 링크행위와 형사책임
Ⅴ. 인터넷 서비스 제공자의 형사책임
Ⅵ. 결론
Zusammenfassung

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

함께 읽어보면 좋을 논문

논문 유사도에 따라 DBpia 가 추천하는 논문입니다. 함께 보면 좋을 연관 논문을 확인해보세요!

이 논문의 저자 정보

이 논문과 함께 이용한 논문

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0

UCI(KEPA) : I410-ECN-0101-2009-360-019483974