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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국노동법학회 노동법학 노동법학 제32호
발행연도
2009.12
수록면
377 - 429 (53page)

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Bei der vorliegenden Arbeit geht es um den Eintritt zur Gewerkschaft der Selbstandigen. Nach § 2 Nr. 4 (4) des Gesetzes zur Gewerkschaft und Schlichtung (4) darf die Gewerkschaft keinen Eintritt der Nichtarbeitnehmer erlauben, denn fast alle Gewerkschaften sind auf der Ebene der Finnen organisiert. Wenn die Gewerkschaften gegen diese Klausel verstoßen wurden, sollten sie auf die gesetzlichen Nutzen verzichten, namlich das Recht auf den Hilfsantrag gegen 'unfair labour practice' U.S.w. Die Kraftfahrzeug-Fahrer, die selbstandig berufstatig sind, haben eine Gewerkschaft organisiert und bei der Gewerkschaft-Archiv registriert. Das Arbeitsministerium will diese Gewerkschaft aberkennen, weil die Kraftfahrzeug-Fahrer Selbstandige sind. Die vorliegende Arbeit behandelt die Legitimitat und Legalitat solcher Handlung des Arbeitsministeriums. Ich bin zum folgenden Schluß gekommen: die Legalitat ist 'Ja', weil das Arbeitsministerium nach § 12 Abs.3 Nr. 1 des Gesetzes zur Gewerkschaft und Schlichtung die Gewerkschaft aberkennen will, aber die Legitimitat ist 'Nein', weil der Schutz der selbstandigen, aber wirtschaftlich abhangigen Fahrer als arbeitnehmerahnlichen Personen außer acht gelassen wird. Aber die vorliegende Arbeit hat zum Schutz dieser Fahrer Allgemeine Standard-Arbeitsbedingungen fur ihre wichtigen Interessen('core working condition' z.B. Transportkosten, Unterstutzung der Fahrzeugols) vorgeschlagen.

목차

Ⅰ. 문제의 제기
Ⅱ. 헌법상의 근로자성
Ⅲ. 노조의 설립신고와 관련한 실무상의 문제
Ⅳ. 보호방안
Ⅴ. 요약과 결론에 대신하여
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

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