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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第25號
발행연도
2009.12
수록면
1 - 30 (30page)

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Untergesetzliche Rechtsnormen sind nach dem geltenden koreanischen Verwaltungsprozeβgesetz grundsatzlich nur im Wege der Inzidentprufung indirekterweise gerichtlich zu kontrollieren.(konkrete Normenkontrolle) Hinsichtlich der immer zunehmenden Bedeutungen der administrativen Rechtssetzung sollte die gerichtliche Kontrolle uber untergesetzliche Rechtsnormen wesentlich verstarkt werden, was sich auch rechtsvergleichende Studien beruft.
Untergesetzliche Rechtsnormen sind im Prinzip nicht der Verfassungsgerichtsbarkeit, sondern der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterworfen. Verfassungsbeschwerde soll nur dann in Betracht kommen, wenn verfassungs- bzw. rechtswidrige Rechtsnormen verwaltungsgerichtlich nicht bewaltigt werden konnen. So sollte der Gegenstand der Verwaltungsklage erweitert werden, das Normenkontrollverfahren sind einzufuhren. Sollte das allgemeine Normkontrollverfahren nicht eingefuhrt werden, dann kann die inzidente Normenkontrolle dadurch erganzt werden, dass das Gericht nicht nur den Verwaltungsakt anfechten, sondern auch die zugrundeliegende Rechtsnorm aIs nichtig erklaren kann. In Hinblick auf den Rechtscharaktor als objektive Klage der koreanischen Anfechtungsklage ist diese Erganzung notwendig. Unabhangig davon sind die selbst-exekutiven Rechtsnormen als als Gegenstand der Verwaltungsklage, vor allem Anfechtungsklage zu qualifizieren.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 주요 외국의 입법례
Ⅲ. 현행헌법상 행정입법에 대한 규범통제의 허용성
Ⅳ. 헌법개정론
Ⅴ. 맺음말
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (11)

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