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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
박진완 (경북대학교)
저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제6권 제1호
발행연도
2005.2
수록면
67 - 94 (28page)

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Der Vertrag uber eine Verfassung fur Europa, der am 29. 10. 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschef der Europaisches Union unterzeichnet wurde, ist die Befruchtung der gemeisamen Arbeit des 2002-2003 in Brussel tagenden Europaischen Verfassungskonvents und der 2003-2004 anschließenden EU-Regierungskonferenz.
Mit der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der EU fur die gemeinsame Entstehung der Europaischen Verfassung 2004 kann der traditionell dem Staat zugeordnete Verfassungsbegriff auf die supranationale Gemeinschaften wie EU ubertragen werden. Diese Entwicklung des Verfassungsbegriffs auf der Europaischen Verfassungsebene stellt gleichzeitig die Erweiterung der Dimension im Verfassungsbegriff dar. Der Vertrag uber eine Verfassung fur Europa bringt Konstitutionalisierung durch Vertragsrevision hervor. In diesem Verfahren der Konstitutionalisierung durch Vertragsrevision lost der Gegensatz zwischen Verfassung und volkerrechtlichem Vertrag auf. Das Spanungsverhaltnis zwischen volkerrechtlichen Vertrag und Souveranitat als eigenstandige unmittelbarer Herrschaftsgewalt wird gewohnlich mit dem Begriff von der Supranationalitat als offener Herrschaftsform umschrieben. In bezug darauf kann die Souveranitat in der europaischen Verfassungsdebatte als alter und neuer Schlusselbegriff benutzt werden. Der Vertrag uber eine Verfassung fur Europa als eine Verfassung ohne Staat steht im Zusammenhang mit der Frage der geteilten Souveranitat, weil die Idee der ungeteilten Souveranitat noch weniger mit der politischen Realitat der EU im Einklang steht.
Bei der Entstehung des Verfassungsverbundes durch den Vertrag uber eine Verfassung fur Europa handelt es sich darum, wie der Grundungsvertrag internationalen Organs als Verfgassung qualifiziert werden kann. Hierbei hat der Begriff vom intenationalen Verfassungsrecht als Schlusselbegriff sehr gut eingefuhrt. Im Sinne des von Ingolf Pernice gepragten Verfassungbegriffs ‘ein multilevel constitutionalism’ oder ‘der postanatonale Verfassungsbegriff’ wird der Vertrag uber eine Verfassung fur Europa als Verfassung auf der supranationale Ebene akzeptiert werden, die in Beziehungsgeflecht EU und Mitgliedstaaten, die miteinander mannigfach verknupft sind, festgestellt ist.
In bezug auf die Ananlyse der EU mußte die klassische Staatenbund- Bundesstaat-Dichotomie uberwunden werden, weil sie insbesondere das richtige Verstandnis uber die Rechtsnatur der EU behindert. Um die EU nicht als keineswegs prazedenzlose Gebilde, sondern als spezifische Auspragung einer foderalen Form zu verstehen, wird eine Alternative zur Staatswerdung der EU als ein dritter Weg gefunden. Obwohl der deutsche Außenminister Joschka Fischer den Zweck der europaischen Integration “vom Staatenverbund zur Foderation” in seiner Berliner Rede vom 12. Mai 2000 festgestellt war, wird es jetzt unklar, das letzte Ziel der europaischen Integration voherzusagen. Im Mai 2004 hat die EU zehn Staaten als neue Mitglieder aufgenommen und damit jetzt insgesammt 25 Mitgliedstaaten. 2007 werden Bulgarien und Rumanien in die EU aufgenommen. Die schnelle Erweiterung der EU birgt nicht nur vielfaltige Chancen sondern auch Risiken in der Zukunft des riesigen Europa.

목차

Ⅰ. 서
Ⅱ. 유럽헌법논의의 시발점으로서 유럽연합
Ⅲ. 주권의 분할불가능성에 대한 검토
Ⅳ. 유럽연합의 허약한 헌법적 구조의 대안으로서 유럽헌법조약
Ⅴ. 헌법화(Konstitutionalisierung) 혹은 조약의 개정(Vertragsrevision)?
Ⅵ. 니스에서의 유럽기본권헌장선언의 의미
Ⅶ. 유럽연합의 과도한 확대에 따른 기회와 위험요소들
Ⅷ. 결론
〈Zusammenfassung〉

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