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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
이진기 (숙명여자대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제17권 제4호(통권 제51호)
발행연도
2010.12
수록면
1 - 35 (35page)

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Der Inhalt deises Aufsatzes ist zusammenzufassen wie folgt:
1. §117 KBGB findet seine Anwendung auf die Vollmacht; ein beschrankter Geschaftsfahiger kann die gesetzliche Vertretungsmacht nicht erwerben.
2. Wer ohne Vertretungsmacht als Vertreter einen Vertrag abgeschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht beweist oder die Genehmigung des Vertretenen nicht erfolgt, hat nach Wahl des anderen Teils zur Erfullung oder zum Schadensersatz verpflichtet; Erfullung- und Schadensersatzhaftung bilden das Wahlschuldverhaltnis im Sinne des §380 KBGB.
3. Ein beschrankter Geschaftsfahiger, der ohne Vertretungsmacht als Vertreter einen Vertrag abgeschlossen hat, hat keine Haftung fur den Mangel der Vertretungsmacht zu tragen, so nach §135 Abs.2 KBGB. Ein Minderjahriger wird aber dann entlastet, falls er delikshaftungsunfahig ist, auch wenn er ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag abgeschlossen und damit eine rechtswidrige Hadlung begangen hat: dagegen kann sich sein gesetzlicher Vertreter nicht davon befreien. Daraus entsteht ein Widerspruch mit der Deliktshaftung aus §§733,755 und 750 KBGB entstehen.
Um dieses nicht hamonisierte Ergebnis zu vermeiden, ist dringend gesetzgeberisch empholen, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters als die Voraussetzung fur die Handlung aufgrund der Vollmacht einzufuhren.

목차

Ⅰ. 글을 시작하며
Ⅱ. 행위능력과 대리능력
Ⅲ. 한정능력자의 무권대리와 관련된 법률문제
Ⅳ. 글을 마무리하며
참고문헌
Zusammenfassung

참고문헌 (2)

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