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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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한국법철학회 법철학연구 법철학연구 제11권 제2호
발행연도
2008.12
수록면
41 - 66 (26page)

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Nach der zweiten Weltkrieg sah sich Radbruch selbst in Deutschland genotigt, seine These der unbedingten Verpflichtungskraft allen positiven Rechts zu modifizieren und wurde zum Kronzeugen jener, die den Rechtspositivismus als durch die Erfahrungen des Nationalsozialismus quasi experimentell widerlegt erachteten. Aber die beschworene Renaissance des Naturrechts nach 1945 war weder eine Renaissance des Naturrechts noch eine Renaissance des Naturrechts. Sie war keine Renaissance, weil sie der ideengeschichtlichen Vermittlung entbehrt. Die Naturrechtsdiskussion war die Antwort auf ein doppelgesichtiges Problem, namlich das der rechtlichen Bewaltigung von staatlichen Willkurakten in der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich der Stabilisierung der Rechtsordnung der neu entstehenden bzw. entstandenen Staatlichkeit. Sie war keine Renaissance des Naturrechts, weil einsichtig dem konfessionellen, insbesondere dem thomistischen Naturrecht verpflichtet. In der ontologischen Analyse der menschlichen Existenz bei Heidegger, Jaspers und Sartre erscheint die Sphare des Rechtlichen als Bereich des Uneigentlichen. In bewußter Wendung gegen diese Marginalisierung des Rechts unternahm Maihofer den Versuch, auf der Grundlage der Philosophie Heideggers eine existentiale Ontologie des Rechts zu entwickeln. Menschliches Dasein sei nicht nur Selbstsein; es werde vielmehr gleich ursprunglich durch das Existential des Alsseins bestimmt. In einem deutlichen Gegensatz zu der dominierenden naturrechtlichen Konzeption des Rechtsbegriffs stand der nuchterne Positivismus des uberwiegenden Teil der juristischen Methodenlehre. Die Mitte der funfziger Jahre einsetzende kritik dieser Methodenlehre stutzte sich nicht auf naturrechtliche Modelle, sondern auf eine rechtsgeschichtlich fundierte Struktursnalyse juristischen Argumentierens einerseits, auf eine umfassende, rechtsvergleichendes Material in weitem Umfang mit einbeziehende Rekonstruktion der Regelbildung im Zivilrecht andererseits. Daraus resultiert der Versuch, die genaue Struktur der durch das Gesetz nur partiell determinierten Entscheidung zu erfassen und Kriterien richtigen Entscheidung zu formulieren. Von der Rezeption der deutschen Rechtsphilosophie in Korea ist die Diskussion um die Radbruchsche Formel am beruhmtesten. In Korea gab es viele Bucher, Dissertationen, Aufsatze uber die Radbruchsche Formel. Ubrigens scheint diese Diskussion um die Vergangenheitsbewaltigung in Deutschland noch aktuell und bedeutsam fur noch geteiltes Korea.

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  • 대법원 1994. 12. 20.자 94모32 전원합의체 결정

    가. [다수의견] 형법 제170조 제2항에서 말하는 `자기의 소유에 속하는 제166조 또는 제167조에 기재한 물건`이라 함은 `자기의 소유에 속하는 제166조에 기재한 물건 또는 자기의 소유에 속하든, 타인의 소유에 속하든 불문하고 제167조에 기재한 물건`을 의미하는 것이라고 해석하여야 하며, 제170조 제1항과 제2항의 관계로 보아서도

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