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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국기업법학회 기업법연구 企業法硏究 第21卷 第2號
발행연도
2007.6
수록면
173 - 195 (23page)

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Als Durchgriffslehren werden diejenigen bezeichnet, die bei allen Unterschieden des dogmatischen Ansatzes uber die Haftungsbeschrankung der GmbH und AG hinweggreifen und deren Losungskonzept bei der juristischen Person ansetzen.
Im Schrifttum wird die subjektive Missbrauchslehre in den Fallen diskutiert, in denen bei der Anwendung der Haftungsbeschrankung die Absicht zu erkennen ist, Glaubiger zu schaden, oder in denen die verwendete Kapitalgesellschaft zu unlauteren Zwecken verwendet wird. Anders als die subjektive Missbrauchslehre nimmt die objektive Missbrauchslehre bei objektive unrichtige Verwendung einer von der Rechtsordnung zur Verfugung gestellten Rechtsform unter Umstanden einen Durchgriff an. Als Alternativkonzept zur Durchgriffshaftung konnen die Methode von Innenhaftung vorgestellt werden. Die Vertreter von Innenhaftung haben die Auffassung, dass die AG und die GmbH als die juristische Person nicht im Wege eines Duchgriffs negiert, sondern im Gegenteil ernstgenommen werden sollen. Hier ergeben sich zwei Ansichten. Zum einen ist die Sorgfaltshaftung, dass es sich beim Vermogen einer GmbH fur alle ihre Organe und Organmitglieder um fremdes Vermogen handelt und fremdbezogene Machtausubung stets pflichtgebunden ist. Zum anderen ist die Treuepflicht, die auf einer durch die Mitgliedschaft vermittelten Sonderrechtsverbindung zwischen der Gesellschaft und jeden einzelnen Gesellschafter beruht.
Die Vertreter von Normanwendungslehre hingegen sehen in der juristischen Person eine Schopfung der Rechtsordnung, die von vornherein nur soweit beachtet zu werden braucht, als das geltende Recht des Rechtsmissbrauchs in einen bestimmten Fall, sondern darum, ob der Zweck der im einzelnen Fall anzuwendenden Vorschriften die Nichtbeachtung der Trennung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter verlangt. Jede Losung musse daher zwingend vom objektiven Zweck der einzelnen Norm ausgehen und zur sinnvollen Gestaltung der Rechtsordnung beitragen. Der Durchgriff sei insoweit nicht als Missachtung der Rechtspersonlichkeit schlechthin zu begreifen, vielmehr versage der Durchgriff der juristischen Person eine einzelnen Zuordnungsposition. Methodisch gehe es um eine Restriktion der Trennungsnorm (§ 13 II GmbHG) unter Ausfullung durch eine andere Norm (§ 128 HGB).

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 자본회사에서 유한책임을 인정하지 않은 양 국가의 사례
Ⅲ. 자본회사에서 사원의 인적책임 여부
Ⅳ. 법인격부인론과 남용설의 한계 - 특히 독일의 학설을 중심으로 -
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (23)

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