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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
조기영 (전북대학교)
저널정보
동아대학교 법학연구소 동아법학 東亞法學 第44號
발행연도
2009.8
수록면
413 - 433 (21page)

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In Korea surden nur 1% Angeklagten nach der Hauptverhandlung freigesprochen. Stragzumessung ist das aktuelle Kemstuck des Strafverfahrens als Ergebnis der Hauptverhandlung. In der Praxis und Theorie geben sich verschidene Muhe, um Verbesserung und Rationalisierung des Strafzumessungssystem. In 2007 wurden die umfassende Neuregelung von Strafzumessungsrecht mit der GVG-Reform eingefuhrt: die Einrichtung des Strafzumessungsausschuss('Sentencing Guideline Committee') und die Etabilierung der 'Sentencing Guideline' durch Strafzumessungsausschuss.
Aber diese Reform beschrankt sich auf die materialrechtliche Regelungen, um Unstimmigkeit und Abweichungen zwischen den verschiedenen Gerichte auszugleichen. Die Bemuhungen um eine Erneuerung des Strafzumessungsverfahrnes in Bezug auf verfahrensrechtliche Aspekte, d.h. die Einfuhrung der 'Presentence Invesitigation' in die kStPO bleiben folgenlos.
Der Beitrag darstellt die Strafzumessungspraxis der koreanischen Gerichten und analysiert die heutigen strafzumessungsrechtlichen Reformbemuhungen und schlieβlich empfiehlt den Gerichten den praxiesbezogenen Selbstversuch vor gesetzgeberischen Teilung des Strafverfahrens im zwei Abschnitte, die zur Rationalisierung des Strafzumessungsverfahrens in der Hauptverhandlung endlich eingefuhrt werden mussen.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 형사재판실무에서의 양형심리절차
Ⅲ. 한국의 양형합리화를 위한 노력
Ⅳ. 양형심리절차의 개선방안
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (24)

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