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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제5권 제2호
발행연도
2004.5
수록면
413 - 440 (28page)

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Zur Zeit haben sich manchmal in Bezug auf die Baugenehmigung die Konflikte zwischen Bauherrn, Baubehorde und Nachbarn ereignet. Insbesondere geht es um die Eingreifen des Nachbarrechts durch Baugenehmigung. Dafur kann es darauf zuruckgefuhrt werden, daß in den aktuellen baulichen Gesetzen gar keine Schutznormen uber das nachbarliche Umweltrecht gibt und da die Baugenehmigung als gebundene Verwaltung verstanden ist, deswegen das bauliche Vorhaben genemigt wrden muß, wenn gesetzliche Genehmigungsvoraussetzungen angefullt werden.
Inzwischen hat das Gericht so verurteilt, daß Baugenemigung fur den Umweltschutz eingeschrankt zu werden ist. Damit sieht eine Lehre die Baugenehmigung als Ermessensverwaltung. Mit dieser Verhandlung werden diese neue Tendenz der Urteile und Lehre kritisch untersucht.
Die Problematik der Baugenehmigung beginnt mit der Beschrankung der Baufreiheit. Die Baufeiheit als eine Eigentumsgarantie gewahrleistet heute nur unter der starken Sozialbindung der Eigentum. Diese Sozialbindung ist in den Gesetzen als Genehmigungsanforderungen konkret festgesetzt. In diesem Gesichtpunkt ist das Zweck des Umweltrechtsschutzes durch Baugenemigung so zu erreichen, daß gesetzliche Genehmigungsanforderungen fur den Umweltschutz noch starker vorgeschrieben werden, aber nicht dadurch, daß den Baubehorden, die fur Baugenehmigung zustandig sind, die Ermessenskompetenz gegeben sind.
Da in Korea vor allem die baulich nutzbaren Flachen relativ wenig sind und Bevolkerungsdichte ziemlich hoch ist, deswegen vergroßert sich die Erforderlichkeit der vernunftigen Baukontrollen. Damit kann es fur die effektive und angenehme Nutzung der gegebenen Flachen ein verhaltnismaßiger Losungsweg sein, die Ubereinstimmung mit der bestehenden Gesetzen und die Vertraglichkeit mit der Umwelt der Umgebung des Vorhabens als Genehmigungsvoraussetzung in den Gesetzen vorzuschreiben und damit die baulichen Vorhaben vernunftigerweise zu kontrollieren.

목차

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 건축허가의 법적 성질에 관한 논의
Ⅲ. 관련판례
Ⅳ. 건축허가의 법적 문제
Ⅴ. 맺음말
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (0)

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이 논문과 연관된 판례 (4)

  • 대법원 2003. 4. 25. 선고 2002두3201 판결

    [1] 행정심판법 제37조가 정하고 있는 재결은 당해 처분에 관하여 재결주문 및 그 전제가 된 요건사실의 인정과 판단에 대하여 처분청을 기속하므로, 당해 처분에 관하여 위법한 것으로 재결에서 판단된 사유와 기본적 사실관계에 있어 동일성이 인정되는 사유를 내세워 다시 동일한 내용의 처분을 하는 것은 허용되지 않는다.

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  • 대법원 1995. 12. 12. 선고 95누9051 판결

    [1] 건축허가권자는 건축허가신청이 건축법, 도시계획법 등 관계 법규에서 정하는 어떠한 제한에 배치되지 않는 이상 당연히 같은 법조에서 정하는 건축허가를 하여야 하고 위 관계 법규에서 정하는 제한사유 이외의 사유를 들어 거부할 수는 없다.

    자세히 보기
  • 서울고등법원 1995. 6. 16. 선고 95구1059 판결

    일반주거지역에 속해 있고 산림법시행규칙 규정에 의해 자연경관 보존이 필요하다고 인정 고시된 지역은 아니나, 보라매공원과 연접한 경사지로 개나리 나무와 잡초 및 수목이 우거져 있는 산림이고, 그 지상에 범면보호블럭과 배수로가 설치되어 있고, 국공유지에 둘러싸여 있는 삼각형 모양의 경사도가 30도 내지 60도의 비교적 좁은 토지로서 수목을

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  • 대법원 1999. 8. 19. 선고 98두1857 전원합의체 판결

    [다수의견] 구 건축법(1997. 12. 13. 법률 제5454호로 개정되기 전의 것) 제8조 제1항, 제3항, 구 국토이용관리법(1997. 12. 13. 법률 제5454호로 개정되기 전의 것) 제15조 제1항 제4호, 같은법시행령(1997. 9. 11. 대통령령 제15480호로 개정되기 전의 것) 제14조 제1항의 각 규정에 의하면,

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