Durch den rasanten Fortschritt der digitalen Industrie wird die heutige Gesellschaft aus der Cyber-Umwelt in die Ubiquitous-Umwelt schnell eintreten. Daraus kann man vermuten, dass sich die heutige Cyberkriminalitat im Ubiquitous-Zeitalter verandert. ?Ubiquitous? bedeutet im Allgemeinen ?Digital Convergence?, darunter man kabellose Vernetzung aller Lebensbereiche durch die Verwendung von Digitaltechnologien versteht. Daraus kann man das Kennzeichen der Ubiquitous-Umwelt im Vergleich zur heutigen Digitalgesellschaft das folgende voraussehen: Also erstens die Grenzenlosigkeit between Cyberspace und Physicalspace, zweitens beide Richtungen zwischen dem Datensender und dem Datenempfanger, drittens die Verminderung der Anonymitat, viertens daraus auch die quantitative Verminderung der Dunkelziffer, funftens die Maximalerweiterung der Verbreitung durch das kabellose Netzwerk, und letztens die mehr Spezialisierung der bestenden Computertechnik. Aus diesem Kennzeichen verandert sich auch die heutige Cyberkriminalitat. Zuerst kann die bestehende Cyberkriminalitat in zwei Teile, sozusagen einerseits die spezielle vom Fachmann, andererseits die allgemeine Cyberkriminalitat vom relativ Allgemeiner eingeteilt werden. Als Beispiel fur die spezielle Cyberkriminalitat konnen, allgemein genommen, die Urheberrechtsverletzung, der Computerbetrug, die Beschadigung elektromagnetischer Aufzeichnungen, hacking, die unerwunschte eMail(spam), das Cyber-Glucksspiel usw. bezeichnet werden. Diese spezielle Cyberkriminalitat bezieht sich die meisten auf das wirtschaftliche Interesse, so dass ein spezieller Tater unter Benutzung von der eigenen speziellen Technik begeht, auch wenn die Ubiquitous-Gesellschaft aufgrund der Durchsichtigkeit aus dem Anbieten der personalen Daten zur Beobachtungsgesellschaft wird. Daraus kann man vermuten, dass diese spezielle Cyberkriminalitat in der Ubiquitous-Umwelt etwas zunehmen wird. Demgegenuber wird die allgemeine Cyberkriminalitat in der Ubiquitous-Umwelt, nach meiner Einschatzung, zum großen Teil abnehmen. Denn sich die allgemeine Cyberkriminalitat bezieht großtenteils auf personale Rechtsguter, wie etwa Ehren, Willenfreiheit, usw., sowie auch auf soziale Rechtsguter wie die Sittlichkeit usw., so dass das Interesse dieser allgemeinen Cyberkriminalitat nicht so sehr groß ist, das Risiko der Entdeckung in Kauf zu nehmen. D.h. das ist nicht ausgeschlossen, dass die Moglichkeit von Entdeckung des Taters in der Ubiquitous-Gesellschaft, fur die Beobachtungsgesellschaft zu halten, sicherlich hohe ist. Aus diesen Tendenzen der Cyberkriminalitat in der Ubiquitous-Umwelt verandert sich auch das entsprechende Losungsmittel dazu. Was hier selbstverstandlich ist, ist das technische Mittel mehr erfolgreich als das rechtliche, vor allem das Strafrecht, um diese Problemen in der Ubiquitous-Umwelt zu losen. Allerdings gibt es keine vollendete Technik, solche Problemen zu losen. Deswegen sollen andere Losungsmittel dazu erganzt werden. Besonders wird das Strafrecht auch in der Ubiquitous-Gesellschaft viel mehr als heute in Anspruch genommen, so dass sich es demzufolge vergroßert hat. Zwar spielt das Strafrecht eine große Rolle, um die sozialen Probleme uberzuwinden, so dass es selbstverstandlich ist, dass das Strafrecht auf die sozialen Nebenwirkungen reagieren soll. Man darf doch nicht ubersehen, dass das Strafrecht, das in das Grundrecht eingreift, das letztere Losungsmittel der sozialen Problemen ist. Infolgedessen ist es auch in der Ubiquitous-Gesellschaft noch in Kraft, dass das Strafrecht nach wie vor moglichst mindestens eingesetzt werden soll.
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