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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제4권 제2호
발행연도
2003.4
수록면
165 - 187 (23page)

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Fallt alles, was Arbeitnehmer im Namen des Arbeitskampfrechts tun, in den Schutzbereich von Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung ? Konnen alle Handlungen der Arbeitnehmer beim Arbeitskampf durch das Arbeitskampfrecht legitimiert werden? Wo liegt die Grenze zwischen rechtmaßigem und rechtswidrigem Arbeitskampf? Wir mussen nun versuchen, die Grenze des Arbeitskampfrechts der Arbeitnehmer zu bestimmen. Da einerseits das Verlangen der Arbeitnehmer nach Lohnerhohungen praktisch immer besteht, die Arbeitgeber dem andererseits eigentlich nicht nachkommen wollen, fallt eine Grenzziehung allein auf Grundlage dieser beiden Positionen sehr schwer. Nur durch das Verfassungsrecht, besonders durch Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung, kann dies geschehen.
Selbstverstandlich hat auch das Arbeitskampfrecht aus Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung seine Grenzen. Damit Handlungen von Arbeitnehmern als Arbeitskampf i. S. d. Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung legitimiert werden konnen, mussen sie folgenden drei Voraussetzungen genugen: 1) Der Arbeitskampf darf nur von Arbeitnehmern durchgefuhrt werden. Anders als Art. 9 Abs. 3 des Deutschen Grundgesetzes gewahrt Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung nur Arbeitnehmern das Recht auf Arbeitskampf. Somit werden alle Forderungen, die zwar die Wahrung und Forderung der jeweiligen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zum Inhalt haben, aber keine Arbeiternehmer betreffen, aus dem Schutzbereich des Arbeitskampfrechts ausgeschlossen. 2) Das Arbeitskampfrecht muss mit dem Ziel ausgeubt werden, die im Einzelfall betroffenen Arbeitsbedingungen zu fordern. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitskampf auf den Abschluss oder die Abanderung von Tarifvertragen gerichtet sein muss. Diese Voraussetzung spielt bei der Feststellung, ob ein politischer Arbeitskampf dem Schutzbereich des Arbeitskampfrecht unterfallt, eine entscheidende Rolle. Der politische Arbeitskampf, der sich weder auf einen bestimmten Tarifvertrag noch auf die Forderung der Arbeitsbedingungen richtet, wird von dem verfassungsrechtlich geschutzten Arbeitskampfrecht nicht erfasst. 3) Die jeweilgen Arbeitskampfmaßnahmen durfen nur gegen den Arbeitgeber gerichtet sein, bei dem die streikenden Arbeitnehmer beschaftigt sind. Somit wird ein Arbeitskampf zur Unterstutzung fremder Kampfforderungen von der Verfassung nicht legitimiert.
Wenn also Handlungen von Arbeitnehmern den oben genannten drei Voraussetzungen nicht genugen, fallen sie nicht mehr in den Schutzbereich des Arbeitskampfrechts des Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung. Ferner schutzt Art. 33 Abs. 1 der Koreanischen Verfassung nur den Kernbereich des Arbeitskampfrechts. Dies erscheint sachgemaß, weil das Arbeitskampfrecht in erster Linie eine Streitigkeit zwischen Privaten betrifft und beide vor der Verfassung grundsatzlich die gleichen Rechte haben. Deshalb soll eine Streitregelung zunachst diesen beiden Gruppen uberantwortet bleiben. Der Staat soll nur im außersten Notfall regulierend eingreifen und die in der Regel schwacheren Arbeitnehmer unterstutzen. Des weiteren durfen im Arbeitskampf keine unerlaubten Handlungen (z. B. Verhinderung des Zu- und Abgangs von Waren und Kunden sowie das Behindern arbeitswilliger Arbeitnehmer am Betreten des Betriebes, soweit dies uber das bloße Zureden, sich am Streik zu beteiligen, hinausgeht oder aber die Besetzung von Betrieben) begangen werden, da dies in erster Linie die Storung der Produktion oder gar deren Verhinderung bezweckt und nicht so sehr der Verbesserung von Arbeitsbedigungern etc. dient. Andernfalls konnen die teilnehmenden Arbeitnehmer außer aus Verletzung ihres Arbeitsvertrages auch aus unerlaubter Handlung zum Schadensersatz verpflichtet sein oder sogar strafrechtlich verfolgt werden.

목차

Ⅰ. 들어가기
Ⅱ. 근로자의 단체행동권의 보호영역
Ⅲ. 단체행동권의 침해
Ⅳ. 침해의 정당성
Ⅴ. 부당노동행위의 효과
Ⅵ. 마무리 - 사례의 해결
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (0)

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  • 대법원 1992. 4. 24. 선고 91다17931 판결

    가. 택시회사 운전기사가 배차받은 차량이 불결하다는 이유로 운행을 거부한 행위는 단체협약과 취업규칙에 정한 해고사유에 해당되지 않으나, 합승행위를 하다가 적발되어 과징금을 부과받거나 건강상의 이유로 차량운행을 하지 않는 등의 계속 반복된 근무해태, 무단결근 등 다른 징계사유들만으로도 동인에 대한 해고가 정당하다고 한 사례.

    자세히 보기
  • 대법원 1990. 5. 15. 선고 90도357 판결

    가. 노사 양측의 의사에 관계없이 중재회부결정이 내려진, 이른바 강제중재의 경우를 규정한 노동쟁의조정법 제30조 제3호 소정의 ""공익사업""은 공중의 일상생활에 없어서는 아니되거나 그 업무의 정지 또는 폐지가 국민경제를 현저히 위태롭게 하는 사업으로서 같은 법 제4조 제1호 내지 제5

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